Erklärung des Begriffs AktiensplitDer Aktiensplit ist eine Kapitalmaßnahme von Unternehmen. Dabei erfolgt die Umwandlung bereits existierender Aktien in neue Aktien mit größerer Anzahl. Der Kurs der Aktien reduziert sich entsprechend. Rein optisch ist eine zuerst teure Aktie dann billiger. Das macht sie leichter handelbar, weil größere Käuferschichten infrage kommen. Mittel- oder langfristig betrachtet, führt der Split zu steigenden Kursen. Unternehmen dürfen jedoch ihre Aktien nicht beliebig splitten. Ein Aktiensplit bedarf der Zustimmung der Aktionäre im Rahmen einer Hauptversammlung.

Für die Anleger hat ein Aktiensplit keine Konsequenzen. Es erfolgt ein Einzug der bisherigen Aktien und der Ersatz durch neue Aktien mit einem niedrigeren Nennwert. WKN oder ISIN bleiben gleich.

Nach dem Split hat der Aktionär je nach Split-Verhältnis doppelt so viele oder mehr Aktien in seinem Depot. Bei einem Split-Verhältnis von 1:2 findet eine Verdopplung statt. Es handelt sich aber nur um eine „optische“ Korrektur. Lediglich der Nennwert der Aktien wurde prozentual gesenkt. Am Wert der Aktie ändert sich weder im Depot noch an der Börse etwas.

Was ein Aktiensplit charttechnisch bedeutet

Theoretisch hat der Aktiensplit so wie die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre einen Kurseinbruch zur Folge. Bei einem Split-Verhältnis von 1:2 halbiert sich der Kurs. Damit es nicht zu Verunsicherungen der Anleger kommt, wird die Kurshistorie angepasst. In den Charts ist der Aktiensplit nicht zu erkennen, lässt sich jedoch grafisch hervorheben.

Aktiensplit und Stop-Loss-Order

Viele Aktionäre arbeiten mit Stop-Loss-Order. Halbiert sich der Aktienkurs, könnte das zur Folge haben, dass viele Aktionäre automatisch Aktien verkaufen. Das passiert in der Realität aber nicht. Bei geplanten Aktiensplits erfolgt eine Löschung bestehender Stop-Loss-Order.

Auch steuerliche Auswirkungen hat der Aktiensplit nicht, wenn WKN und ISIN gleich bleiben. Ändern sich im Rahmen des Splits auch WKN und ISIN, betrachtet der Fiskus das als eine Sachdividende und verlangt Abgeltungssteuer vom Aktionär.