Erklärung des Begriffs CallUnter einem Call versteht man eine sogenannte Kaufoption. Das bedeutet, dass der Käufer das Recht hat, einen bestimmten Basiswert zu zuvor festgelegten Konditionen – wie zum Beispiel dem Preis oder dem Termin – kaufen zu können. Dies wird ihm auch schriftlich mit einem Vertrag zugesichert.

Handel mit Kaufoptionen

Die Gegenpartei eines solchen Vertrags wird darüber hinaus als sogenannter Stillhalter bezeichnet, da er bis zum Ende des Zeitraums, in dem die Ausübung der Option stattfindet, also dem Verfallstermin, den Bezugswert zu jedem Zeitpunkt liefern können muss. Er darf also bereits veroptionierte Werte nicht so einfach veräußern. Hierfür wiederum bekommt er vom Käufer des Call eine Prämie, welche sich in den meisten Fällen einfach am Ertrag von ungefähr vergleichbaren Anlagen auf dem Kapitalmarkt orientieren.

Dabei rechnet der Käufer mit steigenden Kursen auf dem Börsenmarkt. Er kann somit die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder sie ganz einfach bis zum Verfalltermin ausüben. Sein Risiko begrenzt sich auf seinen Einsatz, nämlich auf die Prämie. Der Verkäufer dagegen rechnet mit sich entweder auf konstantem Niveau bewegenden oder maximal leicht fallenden Kursen. Für den Fall, dass eine Kaufoption nicht in Anspruch genommen wird, verfällt sie ohne weiteren Wert.