Aktien kaufen: Vom Wissensvorsprung der Unternehmensinsider profitieren
Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Verwaltungsorgane von Aktiengesellschaften werden aufgrund Ihrer Nähe zum Unternehmen als sog. Insider bezeichnet. Solche Insider müssen seit 2002, mit Inkrafttreten des Paragraphen 15a WpHG, ihre Aktientransaktionen des eigenen Unternehmens veröffentlichen. Weiterlesen