Teile des Gewinns aus Aktiengesellschaften oder Genossenschaften werden als Dividende ausgeschüttet. Eine Art Vergütung für Aktionäre oder Mitglieder, die ihr Kapital in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben und es in dem Unternehmen belassen.
Anders als Zinsen richtet sich die Dividende nach Beschlüssen des Vorstands und in Absprache mit der Hauptversammlung.
Die Höhe der Dividende
Die Höhe richtet sich nicht nur nach der Höhe des Gewinns der Aktiengesellschaft oder Genossenschaft. Vom Gewinn werden vor Auszahlung der Dividende die Rücklagen abgezogen. Auch für Investitionen werden Geldmittel zurückbehalten. Selbstverständlich geht die Körperschaftssteuer vom Gewinn ab. Es handelt sich somit um einen Nachsteuergewinn, der in Form der Dividende ausgeschüttet wird. Aus dem verbliebenen Gewinn errechnet sich die Höhe der Dividende.
Die Dividende gilt als Einkommen. Stammt dieses Einkommen aus Beteiligungen an Inlandskapitalgesellschaften, so kann die Einnahme sowohl steuerfrei als auch steuerpflichtig sein.
Dividenden müssen nicht in Geldform ausgezahlt werden. Genau so gut ist eine Ausschüttung in Form von Wirtschaftsgütern möglich. Man spricht dann von einer Sachdividende. Wird die Dividende aus dem Unternehmen XY AG als kostenlose Aktie der Tochtergesellschaft ABC AG ausgeschüttet, handelt es sich um eine Stockdividende.