Bei einer hohen Nachfrage nach Aktien und Wertpapieren kann es dazu kommen, dass der Depotanbieter bzw. Broker den gewünschten Trade nicht „auf einmal“ durchführen kann. in diesem Fall kommt es zu Teilausführungen der erteilten Order, die bis zur abschließenden Gültigkeitsdauer des Trades durchgeführt werden können.
Teilausführungen sind vom Prinzip her nichts Negatives, bieten sie doch bei hoher Nachfrage die Möglichkeit, am Ende doch noch seine komplette Order zu erhalten. Doch sie haben einen entscheidenden Nachteil, der beachtet werden sollte.
Kosten durch Teilausführungen
Kann eine Order nicht vollständig ausgeführt werden, sondern wird in Teilausführungen aufgesplittet, kann dies unter dem Strich für den Trader mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Denn: je nach Broker werden die einzelnen Teilausführungen als jeweils eine Order berechnet. Das heißt: wird eine Order auf drei Teilausführungen gesplittet, fallen dann auch drei Mal die jeweiligen Ordergebühren in voller Höhe an.
Rabattierte Ordergebühren sind für Teilausführungen wichtig, damit am Ende nicht Gebühren gezahlt werden, die ein Trader bei einem Verkauf der Aktien oder des Wertpapiers selbst bei deutlich steigendem Kurs kaum mehr kompensieren kann. Teilausführungen, bei denen jeweils die komplette Ordergebühr berechnet wird, kann deshalb zu einem Minusgeschäft für den Anleger werden.
Bei der Auswahl des Depotanbieters ist deshalb unbedingt darauf zu achten, wie hoch die Gebühren für Teilausführungen sind. Je nach Broker gibt es hierfür günstigere Konditionen, bei denen nicht für jede Teilausführung die volle Ordergebühr anfällt.