Beim Aktienhandel vom Informationsvorsprung profitieren

Aktien kaufen: Vom Wissensvorsprung der Unternehmensinsider profitieren

Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Verwaltungsorgane von Aktiengesellschaften werden aufgrund Ihrer Nähe zum Unternehmen als sog. Insider bezeichnet. Solche Insider müssen seit 2002, mit Inkrafttreten des Paragraphen 15a WpHG, ihre Aktientransaktionen des eigenen Unternehmens veröffentlichen. Mit diesen als Directors‘ Dealings bezeichneten Publikationspflichten soll die Transparenz an den Aktienmärkten erhöht und das Vertrauen in die Finanzmärkte gestärkt werden. Denn wer, wenn nicht die Führungsetage selbst soll den besten Einblick in das eigene Unternehmen haben?

Viele wissenschaftliche Studien haben sich mittlerweile mit der Thematik der Directors’ Dealings beschäftigt. Das Ergebnis in fast allen Studien war eindeutig. Mit der Beachtung der Insideraktivitäten beim Aktien kaufen lassen sich höhere Renditen erzielen als die des Gesamtmarktes. Die gängige Vermutung, dass kaum jemand anderes als der Unternehmensinsider selbst den besten Einblick in Auftragsbücher, Umsätze und Gewinne haben wird, konnte bestätigt werden.

Wenn der private Anleger nun Aktien kaufen möchte, wie kann er dann von der Veröffentlichungspflicht der Insider profitieren? Die Vorgehensweise einer solchen Insiderstrategie, welche vor allem für Aktien Anfänger und Aktien Einsteiger geeignet ist, ist denkbar einfach. Im ersten Schritt gilt es, sich regelmäßig über die aktuellen Directors’ Dealings zu informieren. Im zweiten Schritt werden diejenigen Insidertransaktionen herausgefiltert, die sich mit hohem Kaufvolumen von den anderen Insiderdaten abheben. Diese selektierten Insiderhandlungen gilt es dann für den privaten Bereich, im individuellen finanziellen Rahmen, nachzuahmen.