Ein Abschlag vom Nennwert eines Wertpapiers wird im Finanzwesen als Disagio, Abgeld oder Damnum bezeichnet. Das Gegenteil ist das Aufgeld, Agio, oder auch die Prämie.
Bei der Ausgabe neuer Wertpapiere ist es üblich, dass der Emittent (ausgebende Institution) entweder einen Ausgabeabschlag (Disagio) einbehält oder einen Ausgabeaufschlag verlangt.
Berechnung des Disagios
Bei Aktien und GmbH-Anteilen darf kein Disagio ausgegeben werden. Bei Darlehen wird das Disagio in der Regel in Prozent oder als Auszahlungsbetrag angegeben. Beispiel Auszahlungsbetrag: 1.000 Euro, Auszahlungskurs 93 %. Das bedeutet, dass von 1.000 Euro Kreditbetrag nur 930 Euro ausbezahlt werden. Der Kreditnehmer muss aber die vollen 1.000 Euro zurückzahlen und komplett verzinsen. Der Nominalzinssatz wird somit niedrig gehalten. Die Tilgung kann somit ebenfalls niedrig gehalten werden.
Wird ein Kredit vorzeitig aber ordentlich gekündigt, muss die Bank das Disagio zurückerstatten. Kündigt hingegen die kreditgebende Bank aus einem wichtigem Grund, so kann die Bank in der Regel das Disagio aus Schadensersatz einbehalten.
Das Disagio ist als Bestandteil der Zinskalkulation anzusehen und bei der Berechnung des Effektivzinssatzes wichtig. Die Numismatik kennt den Begriff Disagio ebenfalls. Hier ist das Disagio der Abschlag auf den Nennwert einer Münze. Allerdings nur, wenn das Feingewicht zu hoch angegeben ist. Bei Kreditkarten wird die vom Kartenumsatz abgezogene Servicegebühr Disagio genannt.