WKN ist die 1955 eingeführte Wertpapierkennnummer. Sie wird in Deutschland verwendet in einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und hat insgesamt 6 Stellen. Die Funktion der WKN ist die Identifikation von Wertpapieren.
Herausgegeben wird diese WKN von der Herausgebergemeinschaft Wertpapier Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH und Co KG, die gleichzeitig Mitglied der internationalen Association of National Numbering Agencies (ANNA) ist. Die Emittenten von Finanzinstrumenten beantragen hier eine Kenn-Nummer, die gleichzeitig Voraussetzung für die Möglichkeit ist, ein Wertpapier an der Börse zu handeln. In der Schweiz gibt es ebenfalls solche Nummern (Valorennummern), allerdings handelt es sich hierbei um eine achtstellige Zahlenfolge.
Ursprünglich gab es in Deutschland eine Kennzeichnung in der Nummerngestaltung, die es ermöglichte, anhand der jeweiligen Nummer die Art des Wertpapiers zu erkennen. Diese Regelung aber wurde im Jahr 2000 aufgehoben.
Ablösung durch die ISIN
Die WKN ist eigentlich seit 2003 von der internationalen ISIN (International Securities Identification Number) abgelöst worden, wird aber aus Gründen der Überschaubarkeit immer noch parallel verwendet. Auch bei Neuzulassungen von Wertpapieren werden beide Nummern vergeben. Die alphanumerische Kennzeichnung (ab 2003) schließt die Buchstaben O und I aus, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden. Stattdessen wurden Kürzel für den Wertpapieremittenten (die ersten 2-4 Buchstaben) eingefügt (gültig seit 2004).